"Der Huber" in Bergen
...nicht nur regional ein BegriffFahrzeughersteller-Garantie gilt auch in freien KFZ-Werkstätten
Freier Wettbewerb, keine Benachteiligung der Verbraucher – dies muss aus Sicht des Gesetzgebers Vorfahrt haben. Deshalb gilt rechtlich, dass Fahrzeughersteller ihre Garantiezusagen nicht an den Service in einer ihrer Vertragswerkstätten koppeln dürfen. Dies ist ein großer Vorteil für Autofahrer. Denn damit können alle Autofahrer – auch Neuwagenkunden – frei entscheiden, wem sie beim Autoservice vertrauen, ohne Nachteile befürchten zu müssen.